Gefährdungsbeurteilung Trinkwasser

Sauberes Wasser ist eine der wichtigsten Grundlagen unseres Lebens auf der Erde. Gerade mikrobiologische Verunreinigungen im Wasser können uns krank machen und entziehen uns dieser Lebensgrundlage. Auch in vielen technischen Prozessen in der Lebensmittelindustrie, in Krankenhäusern oder bei der Versorgung größerer Gebäudekomplexen wird Wasser in Trinkwasserqualität benötigt. Um mögliche Gefahren vorab bestmöglich abwenden zu können, ist eine genaue Untersuchen von Trinkwasserinstallationen im Rahmen einer Gefährdungsanalyse ratsam. Sollte es jedoch schon zu eienr Überschreitung des technischen Maßnahmewertes der Legionellenkonzentration (100KBE/100ml) in der Trinkwasserleitung gekommen sein, so fordert der Gesetzgeber diese Gefährdungsbeurteilung sogar ein:

Die Trinkwasserverordnung schreibt dem Betreiber vor mindestens alle drei Jahre seine Trinkwasserinstallation auf Legionellen überprüfen zu lassen. Werden bei dieser Überprüfung die Grenzwerte überschritten, muss eine Gefährungsanalyse angefertigt werden. Ziel der Analyse ist es, die Ursachen der Kontamination festzustellen und so beseitigen zu können. 

„Die Gefährdungsanalyse ist eine systematische Ermittlung von Gefahren der menschlichen Gesundheit sowie von Ereignissen oder Situationen, die zum Auftreten einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch eine Wasserversorgungsanlage führen können.“ *

 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden alle Trinkwasserinstallationen – Rohrleitungen, Armaturen, Aggregate und prozesstechnische Anlagen – begutachtet, aufgenommen und bewertet. Die Analyse umfasst die Beschreibung der Wasserversorgungsanlage, Identifizierung von Mängeln (Bau- oder betriebstechnisch) und Wasseruntersuchungen. 

Die Ermittlung von Abhilfemaßnahmen und deren Priorisierung verhilft dem Anlagenverantwortlichen dazu, den Sollzustand der Trinkwasserinstallationen durch technische oder betriebliche Maßnahmen schnellstmöglich wieder herzustellen. In Kooperation mit starken Partnern führt die Weidner Wassertechnik Gefährdungsbeurteilungen von Trinkwasserinstallationen durch und unterstützt Sie tatkräftig bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen. 

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*Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl. I S. 4343) geändert worden ist

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